Die Aktivrente erlaubt es dir, nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat aus einer Beschäftigung steuerfrei dazuzuverdienen, zusätzlich zu deiner Rente. Unser Rechenbeispiel zeigt konkret, wie viel von 500 bis 3.000 Euro Monatslohn steuerfrei bleibt und wo die Steuer wieder greift.
Was ist die Aktivrente und für wen gilt sie?
Die Aktivrente ist ein geplanter steuerlicher Freibetrag für Menschen, die nach der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Wer regulär in Rente gehen könnte, aber trotzdem einer Beschäftigung nachgeht, soll bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen. Der Freibetrag kommt zusätzlich zur normalen Rente.
Das Vorhaben stammt aus dem Koalitionsvertrag 2025 und soll ab 2026 greifen. Wichtig ist die Voraussetzung: Es geht um Menschen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, nicht um Frührentnerinnen und Frührentner, die vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind. Wenn du dich generell dafür interessierst, wie du deine Rente 2026 aufbessern kannst, ist die Aktivrente einer der Hebel, den du kennen solltest. Da sich Details im Gesetzgebungsverfahren noch verschieben können, prüfst du den aktuellen Stand und das genaue Startdatum am besten beim Finanzamt oder in einer Steuerberatung, bevor du etwas entscheidest.
Aktivrente-Rechenbeispiel: Wie viel bleibt bei 2.000 Euro im Monat?
Bei einem Monatslohn von bis zu 2.000 Euro bleibt nach dem geplanten Modell der komplette Arbeitslohn einkommensteuerfrei. Verdienst du mehr, ist nur der Teil oberhalb von 2.000 Euro steuerpflichtig. Die folgende Tabelle rechnet das für typische Beträge durch.
| Monatlicher Arbeitslohn | Steuerfrei nach Aktivrente | Steuerpflichtiger Anteil des Arbeitslohns |
|---|---|---|
| 500 Euro | 500 Euro | 0 Euro |
| 1.000 Euro | 1.000 Euro | 0 Euro |
| 1.500 Euro | 1.500 Euro | 0 Euro |
| 2.000 Euro | 2.000 Euro | 0 Euro |
| 2.500 Euro | 2.000 Euro | 500 Euro |
| 3.000 Euro | 2.000 Euro | 1.000 Euro |
Zwei Zeilen sind besonders wichtig. Bei 2.500 Euro Monatslohn bleiben 2.000 Euro steuerfrei, und nur 500 Euro landen im zu versteuernden Einkommen. Bei 3.000 Euro sind es entsprechend 1.000 Euro, die du versteuerst. Der Freibetrag verschwindet also nicht, sobald du die Grenze überschreitest, sondern gilt weiter für die ersten 2.000 Euro. Die Werte in der Tabelle sind Rechenbeispiele auf Basis der 2.000-Euro-Regel und keine Zusage über deine persönliche Steuerlast.
Zählt der Zuverdienst wirklich komplett steuerfrei?
Nicht ganz, und genau hier lohnt sich ein ehrlicher Blick. Der Freibetrag betrifft die Einkommensteuer auf deinen Arbeitslohn. Deine gesetzliche Rente selbst bleibt steuerpflichtig und wird wie bisher nach den normalen Regeln behandelt. Steuerfrei ist also der Zuverdienst aus der Beschäftigung, nicht die Rente.
Dazu kommt die Sozialversicherung. Die Aktivrente setzt bei der Steuer an, nicht automatisch bei den Sozialabgaben. Auf deinen Arbeitslohn können weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, auch wenn der Betrag einkommensteuerfrei bleibt. Wie viel am Ende netto übrig bleibt, hängt deshalb von deiner Krankenversicherung und deiner Gesamtsituation ab. Für die konkrete Zahl fragst du am besten deine Krankenkasse oder eine Steuerberatung. Der Freibetrag ist trotzdem attraktiv, weil die Einkommensteuer bei vielen Menschen den größten Abzug ausmacht.
Gilt die Aktivrente auch für Online-Einkommen und Selbstständige?
Der Freibetrag ist auf Arbeitslohn aus einer Beschäftigung zugeschnitten. Ob und wie selbstständige oder gewerbliche Einkünfte davon erfasst werden, ist nach dem bisher bekannten Stand nicht abschließend geklärt. Wer sich also über eine selbstständige Tätigkeit etwas dazuverdient, sollte nicht davon ausgehen, dass diese Einnahmen automatisch unter die 2.000 Euro fallen.
Das ist wichtig, wenn du über einen Online-Zuverdienst nachdenkst. Viele Wege, sich neben der Rente etwas aufzubauen, laufen als selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit, nicht als Anstellung. Damit sind sie ein eigener Einkommensweg mit eigenen Steuerregeln. Trotzdem passt das Thema gut zusammen: Wer im Ruhestand ohnehin aktiv bleiben und etwas dazuverdienen will, hat heute mehr Möglichkeiten als früher. Einen Überblick, welche seriösen Optionen es gibt, findest du in unserem Ratgeber zum Thema Geld verdienen als Rentner. Für die steuerliche Einordnung deines konkreten Falls bleibt eine fachkundige Beratung der richtige Weg.
Wie baust du dir neben der Rente einen Online-Zuverdienst auf?
Eine Variante, die viele Einsteiger interessiert, ist das Empfehlungsmarketing. Dabei empfiehlst du bestehende digitale Produkte weiter und erhältst eine Provision, wenn jemand über deine Empfehlung kauft. Du brauchst kein eigenes Produkt und kein Lager, sondern vor allem Reichweite und Vertrauen. Aufgebaut wird das häufig über soziale Netzwerke wie Instagram oder TikTok, teils sogar ohne das eigene Gesicht zu zeigen.
Ein bekannter deutschsprachiger Kurs in diesem Bereich ist The Affiliate Code 3.0 von Marek Rühl. Er kostet aktuell 297 Euro einmalig, ohne Abo, und ist über den Anbieter Digistore24 erhältlich. Inhaltlich dreht sich alles um digitales Reselling: Content-Erstellung, Aufbau von Reichweite und Verkauf über Direktnachrichten, dazu eine Community und wöchentliche Live-Calls. Der Kurs umfasst nach unserer eigenen Prüfung direkt im Mitgliederbereich 181 Lektionen in 19 Modulen sowie ein Live-Call-Archiv der Jahre 2023 bis 2025 mit 67 Aufzeichnungen, zusammen über 60 Stunden Material (Stand Juli 2026). Wenn du erst einmal verstehen willst, wie dieser Weg grundsätzlich funktioniert, hilft dir unser Leitfaden für Einsteiger ins Affiliate-Marketing als neutrale Grundlage.
Ehrlich bleibt dabei wichtig: Ein solcher Zuverdienst ist in aller Regel eine selbstständige Tätigkeit und fällt damit nicht automatisch unter den steuerfreien Betrag der Aktivrente. Behandle ihn als eigenständige Einkommensquelle, melde ihn korrekt an und kläre die Steuer mit einer Fachperson. Wer sich das zutraut, kann sich unverbindlich über einen kostenlosen Workshop einen ersten Eindruck verschaffen, bevor überhaupt Geld fließt.
Aktivrente und Online-Zuverdienst: Vorteile, Nachteile und für wen es nichts ist
Damit du eine ehrliche Entscheidung treffen kannst, hier beide Seiten übersichtlich.
Was dafür spricht:
- Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat bleiben nach dem Plan einkommensteuerfrei, das ist ein spürbarer Vorteil gegenüber voll versteuertem Zuverdienst.
- Der Freibetrag gilt zusätzlich zur Rente und belohnt gezielt, wenn du nach der Regelaltersgrenze aktiv bleiben willst.
- Auch oberhalb von 2.000 Euro bleibt der Freibetrag für die ersten 2.000 Euro erhalten, nur der Rest wird steuerpflichtig.
- Ein Online-Zuverdienst über Empfehlungsmarketing lässt sich zeitlich flexibel und ortsunabhängig aufbauen, was im Ruhestand gut passt.
Was dagegen spricht:
- Die Rente selbst bleibt steuerpflichtig, und auf den Arbeitslohn können weiterhin Sozialabgaben anfallen. Das Netto ist also niedriger als der steuerfreie Betrag vermuten lässt.
- Der genaue Start und einzelne Detailregeln können sich noch verschieben, weil das Gesetzgebungsverfahren läuft.
- Ein selbstständiger Online-Zuverdienst fällt nach bisherigem Stand nicht sicher unter den Freibetrag und braucht eine eigene steuerliche Behandlung.
- Bei kostenpflichtigen Kursen wie The Affiliate Code gibt es ehrliche Kritikpunkte: Laut einer anwaltlichen Prüfung (Stand April 2026) wurde kein ZFU-Zertifikat gefunden, weshalb Verträge je nach Ausgestaltung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz angreifbar sein könnten. Das Modell ist zudem stark darauf ausgerichtet, den Kurs selbst weiterzuverkaufen, und es gibt kostenpflichtige Zusatzangebote wie eine Reseller-Lizenz (997 Euro) oder ein Elite-Training (797 Euro). Auf Trustpilot liegen die Bewertungen bei rund 4 von 5 Sternen bei etwa 86 Stimmen und fallen gemischt aus.
- Erfolg hängt stark vom Eigeneinsatz ab. Der Anbieter selbst bezeichnet das Modell ausdrücklich als kein schnelles Reichwerden.
Für wen es ungeeignet ist: Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, profitiert vom Aktivrente-Freibetrag nicht. Wer einen garantiert steuerfreien Zuverdienst ohne eigenen Aufwand sucht, wird enttäuscht, denn beides gibt es nicht. Und wer keine Lust hat, Zeit in den Aufbau von Reichweite zu stecken oder sich in ein Thema einzuarbeiten, sollte einen Online-Zuverdienst über Empfehlungsmarketing lieber lassen und stattdessen eine klassische Beschäftigung prüfen, die sauber unter die Aktivrente fällt.
Häufige Fragen zur Aktivrente
Ab wann gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein Vorhaben der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag 2025 und soll ab 2026 greifen. Der genaue Geltungszeitpunkt kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch verschieben, deshalb prüfst du den aktuellen Stand am besten beim Finanzamt oder in einer Steuerberatung.
Wie hoch ist der steuerfreie Betrag bei der Aktivrente?
Nach dem bisher bekannten Plan kannst du bis zu 2.000 Euro im Monat aus einer Beschäftigung steuerfrei verdienen, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und weiterarbeitest. Verdienst du mehr, wird nur der Teil über 2.000 Euro steuerpflichtig.
Bleibt meine gesetzliche Rente bei der Aktivrente steuerfrei?
Nein. Der steuerfreie Betrag gilt für deinen Arbeitslohn aus der weiteren Beschäftigung, nicht für die Rente. Deine gesetzliche Rente wird wie bisher nach den normalen Regeln besteuert.
Muss ich auf den Zuverdienst Sozialabgaben zahlen?
Die Aktivrente betrifft die Einkommensteuer, nicht automatisch die Sozialabgaben. Auf Arbeitslohn können weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, auch wenn der Betrag einkommensteuerfrei bleibt. Wie viel netto übrig bleibt, klärst du am besten mit deiner Krankenkasse oder einer Steuerberatung.
Gilt die Aktivrente auch für Selbstständige und Online-Einkommen?
Der Freibetrag ist auf Arbeitslohn aus einer Beschäftigung zugeschnitten. Ob und wie selbstständige oder gewerbliche Einkünfte, etwa aus Empfehlungsmarketing, erfasst werden, ist nach dem bisherigen Stand nicht abschließend geklärt. Behandle einen Online-Zuverdienst deshalb als eigenständige Einkommensquelle und hol dir steuerlichen Rat.
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