Als Rentner darfst du in Deutschland dazuverdienen, ohne dass automatisch Steuern anfallen. Steuerfrei bleibt dein Zuverdienst vor allem dann, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dazu kommen echte Steuerbefreiungen wie der Minijob, die Übungsleiterpauschale bis 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale bis 840 Euro im Jahr.
Der Begriff „steuerfrei“ wird dabei oft durcheinandergebracht. Manches ist wirklich von der Steuer befreit, anderes ist nur so lange steuerfrei, wie du bestimmte Grenzen nicht überschreitest. Wir sortieren das für dich, ehrlich und ohne Versprechen, damit du weißt, was für deine Situation realistisch ist.
| Möglichkeit | Steuerfrei bis | Wichtige Bedingung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | rund 12.300 Euro Jahreseinkommen (2026) | gilt für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen, nicht nur für den Zuverdienst |
| Minijob | rund 600 Euro im Monat (2026) | der Arbeitgeber versteuert pauschal, für dich bleibt brutto gleich netto |
| Übungsleiterpauschale | 3.000 Euro im Jahr | nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen oder öffentlichen Bereich, etwa als Trainer, Ausbilder oder Betreuer |
| Ehrenamtspauschale | 840 Euro im Jahr | Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder Körperschaft |
| Kleinunternehmerregelung | keine Umsatzsteuer bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz | betrifft nur die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer wird davon getrennt betrachtet |
Wie viel darf ich als Rentner steuerfrei dazuverdienen?
Steuerfrei bleibt alles, solange dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das rund 12.300 Euro im Jahr, wobei dieser Wert jährlich angepasst wird und du den aktuellen Stand prüfen solltest. Entscheidend ist ein Punkt, den viele übersehen: Nicht deine komplette Rente zählt mit, sondern nur ihr steuerpflichtiger Anteil.
Dieser sogenannte Besteuerungsanteil hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Wer früher in Rente gegangen ist, hat einen festen Rentenfreibetrag, ein Teil der Rente bleibt also dauerhaft steuerfrei. Genau dieser Freibetrag schafft Spielraum. Dein Zuverdienst kommt oben auf den steuerpflichtigen Teil der Rente. Erst wenn beides zusammen den Grundfreibetrag übersteigt, zahlst du Einkommensteuer, und auch dann nur auf den Betrag, der darüber liegt. Ein kleiner Zuverdienst kann so komplett steuerfrei bei dir ankommen, ein größerer schiebt dich schrittweise in die Steuerpflicht.
Ist ein Minijob als Rentner wirklich steuerfrei?
Ja, für dich als Arbeitnehmer ist der klassische Minijob steuerfrei. Bei einem Minijob bis zur Verdienstgrenze von rund 600 Euro im Monat (Stand 2026) übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben pauschal. Das bedeutet: Was als Lohn vereinbart ist, kommt bei dir netto an, ohne Abzug von Lohnsteuer.
Zwei Dinge solltest du wissen. Erstens gilt die Verdienstgrenze dynamisch und steigt mit dem Mindestlohn, prüfe also den Wert für dein Jahr. Zweitens bist du im Minijob zunächst rentenversicherungspflichtig, kannst dich davon aber befreien lassen. Für viele Rentner ist der Minijob die einfachste Form des steuerfreien Zuverdienstes, weil kein Gewerbe, keine Steuererklärung für diesen Lohn und kein unternehmerisches Risiko dazugehören.
Was bringen Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale?
Beide Pauschalen sind echte Steuerbefreiungen für Tätigkeiten im gemeinnützigen Umfeld. Die Übungsleiterpauschale nach Paragraf 3 Nummer 26 EStG lässt bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei, wenn du nebenberuflich zum Beispiel als Trainer, Ausbilder, Betreuer oder in einer pflegenden Tätigkeit für einen gemeinnützigen oder öffentlichen Träger arbeitest.
Die Ehrenamtspauschale nach Paragraf 3 Nummer 26a EStG stellt bis zu 840 Euro im Jahr für die Mitarbeit in einer gemeinnützigen Organisation steuerfrei, etwa als Vereinskassenwart oder in der Organisation. Für viele Ruheständler passt das gut zum Wunsch, aktiv zu bleiben und gleichzeitig einen steuerfreien Betrag mitzunehmen. Beide Pauschalen sind zusätzlich zum Grundfreibetrag nutzbar, was den steuerfreien Spielraum spürbar erhöht.
Sind Online-Einnahmen als Rentner steuerfrei?
Nein, ein Online-Nebeneinkommen ist nicht automatisch steuerfrei. Wer im Internet mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder Produkte empfiehlt, erzielt Einkünfte, die grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegen, genau wie andere selbstständige Tätigkeiten. Halte das im Kopf, wenn irgendwo suggeriert wird, Onlineverdienst sei „steuerfrei“.
Trotzdem kann davon vieles steuerfrei bei dir landen. Solange dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlst du auf den Gewinn keine Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer hilft die Kleinunternehmerregelung: Liegt dein Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro, kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten. „Steuerfrei“ heißt hier also nicht steuerbefreit im rechtlichen Sinn, sondern: Du bleibst mit deinem Einkommen unter den Schwellen, ab denen Steuer fällig wird. Das ist ein wichtiger Unterschied, und wer ehrlich plant, rechnet mit möglicher Steuer statt sie einfach wegzuwünschen.
Steuerfrei ist nicht dasselbe wie rentenunschädlich
Ob du steuerfrei verdienst und ob dir die Rente gekürzt wird, sind zwei verschiedene Fragen. Bei der regulären Altersrente ab der Regelaltersgrenze gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du darfst also unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass deine Altersrente gekürzt wird, unabhängig davon, ob dieser Verdienst steuerfrei ist oder nicht.
Anders sieht es aus, wenn du eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersgrenze oder eine Erwerbsminderungsrente beziehst. Dort gelten weiterhin Zuverdienstgrenzen, ein zu hoher Verdienst kann die Rente mindern. Zusätzlich kann ein Nebeneinkommen deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beeinflussen. Prüfe deshalb vor dem Start, welche Rentenart du beziehst und welche Grenzen für dich gelten, am besten mit einem Blick in deinen Rentenbescheid oder bei der Rentenversicherung.
Online dazuverdienen: Wie funktioniert Empfehlungsmarketing?
Empfehlungsmarketing bedeutet, dass du bestehende Produkte empfiehlst und für vermittelte Käufe eine Provision erhältst. Du brauchst dafür kein eigenes Produkt, kein Lager und keinen Versand. Für Rentner ist das interessant, weil es ortsunabhängig funktioniert und du dir die Zeit frei einteilst. Die Einnahmen sind steuerpflichtig, bleiben aber im Rahmen der oben genannten Freibeträge und Grenzen oft steuerfrei.
Ein strukturierter Einstieg in dieses Thema ist zum Beispiel The Affiliate Code 3.0 von Marek Rühl. Das Programm dreht sich um digitales Reselling: Du bewirbst bestehende digitale Produkte, überwiegend über die Plattform Digistore24, und baust dazu organische Reichweite auf Instagram und TikTok auf. Verkauft und abgewickelt wird über die Digistore24 GmbH. Der Einstieg kostet einmalig 297 Euro ohne laufendes Abo, der Zugang läuft über die Kursplattform Memberspot und bleibt dauerhaft bestehen, inklusive Updates. Vorab kannst du dir einen kostenlosen Workshop ansehen, bevor du überhaupt etwas kaufst.
Wichtig für eine ehrliche Einordnung: Der Kurs setzt auf organischen Social-Media-Content, auch mit Hilfe von ChatGPT, und auf Verkauf über Direktnachrichten. Ein Modul behandelt die Gewerbeanmeldung, dazu gibt es eine Community und wöchentliche Live-Calls. Was TAC ausdrücklich nicht lehrt: kein SEO, keine eigene Website, kein E-Mail-Marketing, kein Pinterest, keine bezahlte Werbung und keine eigene Produkterstellung. Laut Anbieter umfasst der Kurs mehrere Module mit über 37 Lektionen, das ist eine Angabe des Anbieters und kein unabhängig geprüfter Wert.
Empfehlungsmarketing im Ehrlichkeits-Check: Vorteile, Nachteile und für wen es nichts ist
Ein Online-Nebeneinkommen über Empfehlungen kann sich lohnen, ist aber kein Selbstläufer. Hier findest du die Argumente offen gegenübergestellt, damit du selbst entscheiden kannst.
Was dafür spricht:
- geringe Startkosten, kein eigenes Produkt, kein Lager, kein Versandrisiko
- ortsunabhängig und mit freier Zeiteinteilung, gut mit dem Ruhestand vereinbar
- faceless möglich, du musst also nicht selbst vor die Kamera
- planbare Struktur durch Kurs, Community und wöchentliche Live-Calls
- du lernst übertragbare Fähigkeiten wie Content-Erstellung und Social Media
Was dagegen spricht:
- die Einnahmen sind steuerpflichtig, du meldest in der Regel ein Gewerbe an und gibst die Einkünfte an
- der Erfolg hängt stark vom Eigeneinsatz ab, es ist ausdrücklich kein Schnellreichtum
- über den Einstiegspreis von 297 Euro hinaus gibt es teurere Zusatzangebote, etwa eine Reseller Lizenz für 997 Euro, ein Elite-Training für 797 Euro oder ein Closer Coaching für 297 Euro
- bei einer Anwaltsprüfung im April 2026 wurde kein ZFU-Zertifikat gefunden, Verträge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz könnten dadurch angreifbar sein, prüfe die Bedingungen genau
- das Modell ist stark darauf ausgerichtet, das Programm auch selbst weiterzuverkaufen, in Reviews wird das als MLM-nah kritisiert
- organische Reichweite auf Instagram und TikTok braucht Zeit und Ausdauer
Für wen es ungeeignet ist:
- für alle, die ein sofortiges oder garantiertes Einkommen erwarten
- für alle, die keine Zeit für regelmäßigen Content investieren können oder wollen
- für alle, die glauben, damit Steuern komplett zu umgehen, denn die Einnahmen bleiben steuerpflichtig
- für alle, die gezielt SEO, eine eigene Website, E-Mail-Marketing oder bezahlte Werbung lernen möchten, denn das lehrt TAC nicht
Unser Fazit für Rentner, die steuerfrei dazuverdienen wollen
Am zuverlässigsten steuerfrei bleibst du über die klaren Wege: den Grundfreibetrag, den Minijob und die beiden Pauschalen für gemeinnützige Tätigkeiten. Wer darüber hinaus ein Online-Nebeneinkommen aufbauen will, kann das tun, sollte die Einnahmen aber von Anfang an als steuerpflichtig behandeln und die Freibeträge klug nutzen. Rechne konservativ, halte deine Zahlen sauber und hol dir im Zweifel Rat beim Finanzamt oder einem Steuerberater. So triffst du Entscheidungen auf Fakten statt auf Werbeversprechen.
Häufige Fragen
Muss ich als Rentner mein Online-Einkommen beim Finanzamt angeben?
Ja. Einnahmen aus einem Online-Nebeneinkommen sind steuerpflichtig und gehören in die Steuererklärung. Steuer fällt aber erst an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Wer regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, meldet in der Regel ein Gewerbe an.
Zahle ich als Rentner Umsatzsteuer auf einen Nebenverdienst?
Nicht zwingend. Über die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag. Das betrifft die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer wird davon getrennt betrachtet.
Wird meine Rente gekürzt, wenn ich dazuverdiene?
Das hängt von deiner Rentenart ab. Bei der regulären Altersrente ab der Regelaltersgrenze gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr, du darfst unbegrenzt dazuverdienen. Bei einer vorgezogenen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen.
Ist The Affiliate Code für Rentner geeignet?
Das kommt auf dich an. Das Programm setzt auf organischen Content bei Instagram und TikTok und braucht Zeit sowie Eigeninitiative. Laut Trustpilot liegt es bei rund 4 von 5 Sternen bei etwa 86 Bewertungen, das Bild ist gemischt. Ein ZFU-Zertifikat wurde bei einer Anwaltsprüfung im April 2026 nicht gefunden, prüfe die Vertragsbedingungen also genau.
Was kostet The Affiliate Code?
Der Einstieg kostet einmalig 297 Euro ohne laufendes Abo, der Zugang bleibt dauerhaft bestehen. Zusätzlich gibt es optionale, teurere Zusatzangebote wie eine Reseller Lizenz für 997 Euro oder ein Elite-Training für 797 Euro. Einen ersten Eindruck bekommst du kostenlos über den Workshop.
Einen Überblick über alle seriösen Verdienstwege gibt unser Ratgeber Geld verdienen als Rentner. Wer nach der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeitet, findet die Steuerregeln in unserem Beitrag zur Aktivrente 2026.
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