Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie soll es Menschen erleichtern, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu arbeiten, ohne den vollen Steuerzugriff auf den Zuverdienst. Viele fragen sich nun, ob sich damit auch ein Nebeneinkommen im Internet steuerfrei aufbauen lässt. Die ehrliche Antwort vorweg: Hier gibt es einen wichtigen Unterschied, den die meisten Schlagzeilen verschweigen.
Kurzantwort: Ab der individuellen Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang bis zu 67 Jahre) bleiben über die Aktivrente bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat einkommensteuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt allerdings ausschließlich für sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung. Einkommen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit, also auch typisches Online-Einkommen wie Affiliate- oder Empfehlungsmarketing, fällt nicht unter diese Steuerbefreiung.
Aktivrente 2026: Die Kernfakten auf einen Blick
| Punkt | Regelung 2026 |
|---|---|
| In Kraft seit | 1. Januar 2026 (Gesetz beschlossen im Dezember 2025) |
| Steuerfreier Betrag | Bis 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat einkommensteuerfrei, streng pro Kalendermonat und nicht auf andere Monate übertragbar (rechnerisch bis zu 24.000 Euro im Jahr) |
| Wer profitiert | Nur sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung ab der Regelaltersgrenze |
| Wer profitiert nicht | Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Minijobber und Beamte |
| Sozialabgaben | Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben fällig, befreit ist nur die Einkommensteuer |
| Voraussetzung | Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze (bis zu 67 Jahre je nach Geburtsjahrgang), nicht bei vorgezogener Rente mit Abschlägen |
Wie viel darf ich 2026 steuerfrei dazuverdienen?
Über die Aktivrente bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat einkommensteuerfrei. Entscheidend ist die Monatsgrenze: Sie gilt streng pro Kalendermonat und lässt sich nicht auf andere Monate übertragen. Rechnerisch sind das bis zu 24.000 Euro im Jahr, sofern in jedem Monat entsprechender Arbeitslohn anfällt. Wichtig ist die zweite Einschränkung: Es geht um Arbeitslohn aus einer abhängigen Beschäftigung. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an, steuerfrei gestellt wird nur die Einkommensteuer auf diesen Lohn.
Was ist die Aktivrente und wer bekommt sie?
Die Aktivrente ist eine Steuerregelung, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Sie richtet sich an Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weiterarbeiten. Für diesen Personenkreis bleibt Arbeitslohn bis zur monatlichen Grenze von 2.000 Euro einkommensteuerfrei. Ausgenommen sind ausdrücklich Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Minijobber und Beamte. Wer in eine dieser Gruppen fällt, kann die Steuerbefreiung der Aktivrente nicht nutzen.
Gilt die Aktivrente auch für Online-Einkommen oder Selbstständige?
Nein. Die Steuerbefreiung der Aktivrente gilt nur für abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Einkommen aus dem Internet ist in den allermeisten Fällen selbstständig oder gewerblich. Wer zum Beispiel mit Affiliate- beziehungsweise Empfehlungsmarketing, eigenen Online-Produkten oder Dienstleistungen Geld verdient, gilt steuerlich als selbstständig oder gewerbetreibend und fällt damit nicht unter die 2.000-Euro-Steuerbefreiung. Solche Einnahmen werden ganz normal versteuert.
Das ist kein Grund, auf ein Nebeneinkommen im Internet zu verzichten. Es bedeutet nur, dass der Steuervorteil der Aktivrente dafür nicht greift. Online-Einkommen kann sich trotzdem lohnen, es wird aber als selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit behandelt und entsprechend besteuert. Mehr zu seriösen Wegen finden Sie in unserem Überblick zu seriösen Wegen, online Geld zu verdienen.
Wird mein Zuverdienst auf die Rente angerechnet?
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt und ohne Anrechnung auf die Altersrente hinzuverdienen. Das gilt unabhängig von der Aktivrente und unabhängig davon, ob das Geld aus abhängiger Beschäftigung oder aus selbstständiger Tätigkeit stammt. Auch Einkommen aus einer Online-Tätigkeit kürzt die Altersrente also nicht, es wird lediglich normal versteuert.
Die früher bekannte Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro mit einer Anrechnung von 60 Cent je zusätzlich verdientem Euro ist überholt. Die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten wurden bereits 2023 abgeschafft. Diese alte Regel sollten Sie daher nicht mehr als Maßstab nehmen.
Ein wichtiger Sonderfall: Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten gelten weiterhin eigene Anrechnungsgrenzen. Diese sind von der Aktivrente getrennt zu betrachten. Wer eine solche Rente bezieht, sollte die für die jeweilige Rentenart geltenden Grenzen gesondert prüfen.
Welche Möglichkeiten gibt es, mit 60+ online dazuzuverdienen?
Es gibt mehrere seriöse Wege, um im Internet ein Nebeneinkommen aufzubauen. Sie unterscheiden sich deutlich im Aufwand, in der Zeit bis zum ersten Geld und im Risiko, an unseriöse Anbieter zu geraten. Die folgende Übersicht beschreibt das ehrlich und qualitativ. Bewusst nennen wir keine festen Euro-Beträge, weil die tatsächlichen Einnahmen stark schwanken und von vielen Faktoren abhängen.
| Methode | Aufwand | Wie schnell erstes Geld | Seriositätsrisiko |
|---|---|---|---|
| Bezahlte Online-Umfragen | Gering, viele kleine Aufgaben | Vergleichsweise schnell, aber sehr geringer Verdienst | Mittel, viele unseriöse Anbieter im Umlauf, Anbieter sorgfältig prüfen |
| Affiliate- beziehungsweise Empfehlungsmarketing | Hoch, Aufbau von Inhalten und Reichweite nötig | Langsam, erste Einnahmen oft erst nach Monaten | Niedrig bis mittel, abhängig von der Wahl der Partnerprogramme |
| Mittel, regelmäßiges Erstellen von Pins und Inhalten | Langsam, Reichweite muss erst wachsen | Niedrig, seriöse Plattform, Ertrag indirekt über verknüpfte Inhalte | |
| Mikrojobs | Gering bis mittel, kleine abgegrenzte Aufgaben | Vergleichsweise schnell, aber geringer Verdienst je Aufgabe | Mittel, Plattform und Auftraggeber prüfen |
| Verkauf eigener Dinge | Gering bis mittel, je nach Menge der Artikel | Schnell, sobald Artikel verkauft werden | Niedrig bei etablierten Verkaufsplattformen |
Als grobe Orientierung gilt: Methoden mit geringem Aufwand bringen meist auch nur einen geringen Verdienst, während Wege wie das Empfehlungsmarketing mehr Aufbauarbeit verlangen, dafür aber mit der Zeit ein stabileres Einkommen ermöglichen können. Garantien gibt es bei keiner dieser Methoden. Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, hilft unser Einsteiger-Leitfaden zum Affiliate Marketing.
Was muss ich steuerlich beachten?
Entscheidend ist die Art der Tätigkeit. Arbeitslohn aus einer abhängigen Beschäftigung ab der Regelaltersgrenze kann über die Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat einkommensteuerfrei bleiben. Einkommen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit, also auch Online-Einkommen, fällt nicht unter diese Steuerbefreiung und wird normal versteuert. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben in beiden Fällen fällig.
- Prüfen Sie, ob Ihr Zuverdienst als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige beziehungsweise gewerbliche Tätigkeit gilt. Davon hängt ab, ob die Steuerbefreiung greift.
- Beachten Sie, dass die Aktivrente erst ab der individuellen Regelaltersgrenze gilt, nicht bei vorgezogener Rente mit Abschlägen.
- Denken Sie an die weiterhin fälligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente gelten gesonderte Anrechnungsgrenzen.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation sollten Sie eine Steuerberatung oder die Deutsche Rentenversicherung hinzuziehen.
Welche Einnahmen für Rentner grundsätzlich steuerfrei bleiben, etwa über Freibeträge und Pauschalen, haben wir im Ratgeber Steuerfrei Geld verdienen als Rentner zusammengefasst.
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Quellen
- Bundesregierung, Informationen und FAQ zur Aktivrente
- Bundesministerium der Finanzen
- Deutsche Rentenversicherung
Häufige Fragen zur Aktivrente 2026
Die Aktivrente gilt ab der individuellen Regelaltersgrenze. Diese liegt je nach Geburtsjahrgang bei bis zu 67 Jahren. Bei einer vorgezogenen Rente mit Abschlägen greift die Steuerbefreiung nicht.
Befreit ist nur die Einkommensteuer auf den Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben weiterhin fällig.
Nein. Die Steuerbefreiung gilt nur für sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Minijobber und Beamte sind ausgeschlossen.
Nein. Die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten wurden bereits 2023 abgeschafft. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt und ohne Anrechnung auf die Altersrente hinzuverdienen.
Nein. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder die Deutsche Rentenversicherung.